Rechtsprechung
   BGH, 27.01.1967 - Ib ZR 21/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1280
BGH, 27.01.1967 - Ib ZR 21/65 (https://dejure.org/1967,1280)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1967 - Ib ZR 21/65 (https://dejure.org/1967,1280)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1967 - Ib ZR 21/65 (https://dejure.org/1967,1280)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,1280) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verteilung von Werbekarten für ein Waschgerät durch Briefkasteneinwurf - Verschweigen des Gegenstands der Werbung - Zulässigkeit von Kaffeeabgabe und Pralinenabgabe bei Werbeveranstaltung - Geringfügigkeit des gewährten Werbegeschenks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1967, 254
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.03.1962 - I ZR 138/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.01.1967 - Ib ZR 21/65
    Es hat sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezogen, derzufolge Gratisverlosungen, die als reine Aufmerksamkeitswerbung ein Unternehmen oder eine Ware bekanntmachen sollen, in der Werbung für den Besuch einer Werbeveranstaltung angekündigt werden dürfen (BGH GRUR 1962, 461, 465 m.w.Nachw. - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung; vgl. Baumbach-Hefermehl 9. Aufl. UWG § 1 Anm. 102).

    Soweit aber im Berufungsurteil in diesen Zusammenhang die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in GRUR 1962, 461 - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung - angeführt ist, bedarf es zumal wegen der darauf sich beziehenden Ausführungen der Revision zur Vermeidung von Mißverständnissen einer Klarstellung.

  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 27.01.1967 - Ib ZR 21/65
    Bei dieser Sachlage hat für das Berufungsgericht kein Anlaß mehr bestanden, sich mit der Klagberechtigung der Kläger zu beschäftigen, wenn der Beklagte auch im zweiten Rechtszuge "sein bisheriges Vorbringen" wiederholt hatte (vgl. BGHZ 35, 103, 106 f) [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60].
  • BGH, 18.10.1966 - VI ZR 29/65

    Leberwurst

    Auszug aus BGH, 27.01.1967 - Ib ZR 21/65
    Der erkennende Senat hat an dieser Auffassung festgehalten (BGH BB 1966, 1320), Nach derselben Rechtsprechung kann die Ankündigung oder Gewährung von Vorteilen, die für den Besuch einer Werbeveranstaltung geboten werden, jedoch dann unzulässig sein, wenn besondere erschwerende Umstände hinzutreten, wie beispielsweise ein übertriebenes Anlocken der Besucher.
  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Vielmehr ist seine wettbewerbsrechtliche Beurteilung bislang von Umfang, Intensität und Wirkung dieser Maßnahme abhängig gemacht worden (vgl. etwa RG GRUR 1936, 810 - Diamantine; 1938, 207 - Persil; RGZ 160, 385 - Lockenwickler; BGHZ 23, 365 - Suwa; GRUR 1957, 363 - Sunil; GRUR 1957, 600 - Westfalenblatt; GRUR 1959, 31 - Feuerzeug; GRUR 1959, 544 - Modenschau; BGHZ 43, 278 - Kleenex; GRUR 1967, 254 - Waschkugel; GRUR 1968, 649 - Aschenbecher; vgl. ferner Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 9. Aufl., Anm. 91 ff zu § 1 UWG).
  • OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen;

    Das ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise durch die besondere Art und Ausgestaltung des Werbegeschenks in ihren wirtschaftlichen Entschließungen in unsachlicher Weise beeinflusst werden können, insbesondere dazu veranlasst werden, ihre Wahl nicht in erster Linie nach ihren Vorstellungen über die Preiswürdigkeit und Qualität der konkurrierenden Waren zu treffen, sondern vornehmlich danach, wie sie in den Genuss des Werbegeschenks kommen können (BGH, GRUR 1967, 254 - Waschkugel; GRUR 1971, 162 - Diagnose-Zentrum; BGH, aaO. - Geballtes Bunt; GRUR 1993, 774 - Hotelgutschein m.w.N.).
  • BGH, 18.09.1970 - I ZR 123/69

    Lichdi-Center

    Bei unentgeltlichen Zuwendungen hat es dabei die Rechtsprechung in erster Linie auf den Anlaß, die Person des Gebers und Empfängers, den Wert und Zweck der Zuwendung sowie die Art und Weise der Verteilung abgestellt (vgl. BGH GRUR 59, 31/32 - Feuerzeug als Werbegeschenk; 67, 254/255 - Waschkugel; 67, 202/203 - Gratisverlosung).
  • OLG Naumburg, 30.12.1994 - 2 U 154/94

    Übertriebenes Anlocken durch Gewinnspiel als relevante

    Die Schwelle zum Wettbewerbsverbot ist folglich überschritten, wenn der mit dem Gewinnspiel verbundene Vorteil in keinem angemessenen Verhältnis mehr zu dem mit dem Besuch der Werbeveranstaltung verbundenen Aufwand an Zeit und Mühe steht (BGH, Urteil v. 27.01.1967, GRUR 1967, 254 f. - Waschkugel -).
  • BGH, 03.12.1971 - I ZR 46/69

    Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb und gegen das Zugabewesen - Bewertung einer

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß - auch wenn keine Zwangslage hinsichtlich des Kaufentschlusses herbeigeführt wird - allein schon das Anlocken zum Besuch von Werbeveranstaltungen - wie hier zu den Besichtigungsreisen der Beklagten - durch das Angebot übermäßiger Vorteile wettbewerbswidrig sein kann (BGH GRUR 1959, 544, 546 - Modenschau; GRUR 1962, 461, 465 - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung; GRUR 1967, 254, 255 - Waschkugel; GRUR 1971, 162, 163 - Diagnose-Zentrum).
  • BGH, 28.10.1970 - I ZR 51/69

    Zulässigkeit der kostenlosen Fahrzeugüberprüfung in einer Werkstatt -

    Letzteres hat die Rechtsprechung insbesondere dann angenommen, wenn die unentgeltliche Zuwendung nicht mehr als geringwertig anzusehen, sondern ihrem Wert und ihrer Art nach geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise in einem solchen Grade unsachlich zu beeinflussen, daß sie ihre Entschließung nicht nach den im Leistungswettbewerb maßgeblichen Gesichtspunkten, sondern allein im Hinblick auf die unentgeltliche Zuwendung treffen (vgl. BGH GRUR 1959, 544, 546 - Modenschau; 1967, 254, 255 - Waschkugel; 1968, 649, 650 - Rocroni-Aschenbecher).
  • OLG Zweibrücken, 27.04.2000 - 4 U 285/99
    in den Hintergrund treten und im Wesentlichen nur noch die Werbemaßnahmen als solche für die Entscheidung bestimmend sind (vgl. BGH GRUR 1967, 254 [255] - Waschkugel; v. 22.5.1981 - I ZR 85/79, MDR 1982, 27 = GRUR 1981, 746 [747] - Ein-Groschen-Werbeaktion; v. 26.3.1998 - I ZR 222/95, MDR 1999, 52 - Eintausend-DM-Umweltbonus; OLG Stuttgart v. 6.3.1999 - 2 U 200/98, OLGR Stuttgart 1999, 360).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht